© Bild: © Yvel Jäger / Redaktion Fördekompass (bequa Flensburg)
Sozialpassausgabe für die Stadt Flensburg und Umgebung
Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um diesem Personenkreis die Teilhabe daran zu ermöglichen.
An wen wird der Sozialpass ausgegeben?
- Empfänger*innen von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Personen mit geringem Einkommen (wenn Einkommensgrenze nicht überschritten. Das Einkommen wird vor Ort geprüft)
- Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner)
Wo kann ich den Sozialpass beantragen?
Persönlich vor Ort an unserer Ausgabestelle der bequa Flensburg:
Büroservice der bequa Flensburg
Nikolaistraße 3 (2.OG – Fahrstuhl vorhanden)
24937 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8:30 – 13:30 Uhr
Telefon: 0461 – 1503 138
Oder zukünftig über das Online-Formular (Siehe unten)
Was muss ich mitbringen?
Einen aktuellen Leistungsbescheid bzw. Einkommensnachweis und einen gültigen Personalausweis.
Wie lange ist der Sozialpass gültig?
Der Sozialpass ist gültig von Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Weitere Informationen:
Deutsch: Download Flyer DE
Englisch: Download Flyer EN
Ich möchte den Sozialpass online beantragen
Hinweis: Auf Grund von Wartungsarbeiten können Online-Anträge zur Zeit nicht bearbeitet werden!